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Röntgenprüfung RT I II III

Dieses Prüfverfahren gehört (wie die Ultraschallprüfung) zu den so genannten „Volumenverfahren“, welches jedoch als bildzeichnendes Verfahren angewendet wird. Hierbei werden Röntgenstrahlen (Röhre) oder Gammastrahlen (Gammastrahler) genutzt, um Anzeigen (Fremdeinschlüsse) hinsichtlich ihrer unterschiedlich starken Strahlungsintensität, verglichen mit der des Bauteils, sichtbar zu machen. Faktoren wie Stromstärke, Spannung, Grenzenergie und Zeit sind ausschlaggebend für die Auffindbarkeit von Anzeigen. Sogenannte „Bildgüteprüfkörper“ werden genutzt, um festzulegen, welche Fehlergrößen sicher nachweisbar sind.

Die bildliche Darstellung dieses Verfahrens ist auf zwei verschiedene Arten möglich, die wir beide im Rahmen unserer Dienstleistungen anbieten.

Analog: Hier wird mittels einer chemischen Reaktion, durch eine Wechselwirkung, das Bild auf einem Röntgenfilm dargestellt. Hierbei ist die Auffindbarkeit von sehr feinen Fehlern abhängig von der Filmkörnung.

Digital: Anders als bei der analogen Radiographie kann hierbei auf Filme verzichtet werden, da anstelle von Filmen ein Detektor eingesetzt wird, der auftreffende Photonen in Licht oder auch direkt in ein elektrisches Signal umwandelt. Die Auffindbarkeit von sehr feinen Fehlern ist hierbei abhängig von der Detektorqualität. Eine Grafikkarte und die passende Software errechnen das digitale Bild und stellen es auf dem Monitor in Echtzeit und schreibgeschützter Weise dar. Die digitale Radiographie ist eine effizientere Art der Durchstrahlungsprüfung, da Kostenfaktoren wie Filme und Entwicklungszeiten entfallen.

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